LNG wird wie CNG steuerlich gleich behandelt werden müssen.
Der BRM fordert hier die
„Beimischung in Stufen - bereits 2017 sollen 20 % BioLNG und 2020 50% BioLNG beigemischt werden, um die steuerliche Vergünstigung von CNG zu erlangen“.
Biomethan wird dadurch einen großen zusätzlichen Markt erschließen.
Gleiches gilt für regenerativ erzeugtes Methan aus Wind- oder
Solarstromüberschüssen.
Zielsetzung des BRM:
- langfristige Sicherung des ökonomischen Vorteils durch Mineralölsteuerreduktion
- Schaffung optimaler Ressourcennutzungsbedingungen
- Schaffung eines Systems der Herkunftsnachweisführung und Qualitätssicherung
- erfolgreiche langfristige Einführung in den Kraftstoffmarkt